In der „Neuen Juristischen Wochenschrift“, der bedeutendsten Zeitschrift für juristische Theorie und Praxis in Deutschland, erschien kürzlich (Nr. 16 / April 2015) ein ausführlicher Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ritter aus Berlin zum Thema „Zeithonorarabrechnung und Lesegeschwindigkeit“. Ist Speed Reading für Juristen sinnvoll oder überhaupt anwendbar? – eine Frage, die sich viele Juristen stellen, die täglich von Aktenbergen erschlagen werden. In diesem Beitrag wird auch eine denkbare nachteilige Auswirkung von Speed Reading für Juristen verhandelt.
Ausgangspunkt war die Entscheidung des OLG Karlsruhe von August 2014, in der „ein anwaltlicher Stundensatz von 300 Euro netto als grundsätzlich zulässig festgestellt wurde“. Daran schloss sich die Frage an, in welchem Umfang der mit der anwaltlichen Tätigkeit verbundene Leseaufwand abrechnungsrelevant ist und wie dieser in der Zeithonorarabrechnung auszuweisen wäre. Weil davon auszugehen ist, dass Lesen einen erheblichen Teil der anwaltlichen Tätigkeit ausmacht, stellt sich für den Autor die Frage, ob der Mandant nicht ein Recht darauf habe, von seinem Anwalt eine möglichst hohe, ggf. mit juristischen Speed Reading-Techniken gesteigerte Lesegeschwindigkeit einzufordern.
Die Antwort von Rechtsanwalt Dr. Ritter aus Berlin lautet, kurz zusammengefasst: Nein. Als oberstes Gebot habe für den Rechtsanwalt die Wahl der Verfahrensweise zu gelten, die „die größte Sicherheit der Zielerreichung verspricht, um vermeidbare Nachteile für seinen Mandanten zu verhindern“. Daraus ergebe sich aber „keinesfalls das Gebot größtmöglicher Lesegeschwindigkeit, sondern im Gegenteil das Gebot einer die größtmögliche Exaktheit und größtmögliches Textverständnis gewährleistende Lesegeschwindigkeit“ (eig. Hervorhebungen).
Juristische Texte nur langsam lesen? Einspruch!
Als langjährig erfahrener Speed Reading-Trainer (u.a. an Bundesministerien und -behörden sowie Hochschulen, an denen eine Vielzahl juristischer Texte gelesen werden) nutze ich gern diese Gelegenheit, einige weit verbreitete Meinungen und Missverständnisse rund um den vermeintlichen Widerspruch „schnelles vs. gründliches Lesen“ zu kommentieren.
Zunächst seien die Textarten / Lesesituationen benannt, die Dr. Ritter zufolge typisch für den anwaltlichen Lesealltag sind:
1.) die vom Mandanten eingereichten Unterlagen, die vollständig und gründlich zu lesen seien,
2.) die „im Rahmen der Sachverhaltsermittlung einschlägigen Rechtsnormen“, darunter „auch und gerade abgelegene Normen“,
3.) die Literatur zur einschlägigen Rechtsprechung bzw. „bei fehlender Judikatur auch … Lektüre von einschlägigen Fachartikeln“ in Fachzeitschriften oder im Internet
4.) das „nochmalige Lesen der vom Mandanten überlassenen Schriftstücke vor dem Hintergrund der fallspezifisch konkretisierten Rechtskenntnisse“.
Offensichtlich haben es Rechtsanwälte also mit sehr unterschiedlichen Textarten und Lesesituationen zu tun: von vollständig unbekannten, schwierigen oder genaue Detailkenntnis erfordernden bis hin zu einfacheren, bereits bekannten oder lediglich in den Grundzügen zu erfassenden Texten. Daraus folgt bereits die Unmöglichkeit der dogmatischen Vorgabe eines einheitlichen Lesetempos – egal ob es ich um eine niedrige oder hohe Lesegeschwindigkeit handelt.
Slow oder Speed Reading, je nach Text und Leseziel
Dieser Sachverhalt deckt sich vollständig mit unserer Auffassung von Speed Reading, derzufolge effizientes Lesen nicht „schnellstmögliches“, sondern flexibles Lesen bedeutet. Unser Ziel ist die Anpassung von Lesetempo und -intensität an die jeweils gegebene Lesesituation, den Schwierigkeitsgrad des Textes und die eigene Fragestellung. Aus diesem Grund bezeichnen wir unseren Ansatz, um Missverständniss zu vermeiden, als „Improved Reading“ – anstelle von „Speed Reading“ im Sinne eines bloßen Tempofetischismus.
Ja, effizientes Lesen heißt für uns auch eine deutliche, bei juristischen Fachtexten ca. 30-80%ige Steigerung der Lesegeschwindigkeit – „Speed Reading“ ist insofern unser Thema. Im Gegensatz zur gängigen Meinung erzielen wir das höhere Tempo allerdings nicht in erster Linie über bloßes Querlesen, Diagonallesen, „Mut zur Lücke“ oder „intelligentes Weglassen“ (obwohl auch solche Ansätze partiell sinnvoll sein können). Eine der fundamentalen Techniken unseres Trainings ist das sog. „Chunken“, also das Bündeln von Wörtern zu (meist in sich eine Sinneinheit darstellenden) Wortgruppen gegenüber dem vorherrschenden Wort-für-Wort-Lesen:
Speed Reading im Bereich Jura muss nicht „Querlesen“ heißen
Wie aus der Darstellung ersichtlich wird, beinhaltet diese Art zu lesen
1.) keinerlei Weglassen von Text, sondern lediglich das vollständige Ausschöpfen unserer natürlich vorgegebenen Blickspanne von ca. 3,5 cm – anstelle der üblichen Einengung auf die Einzelwort-Breite (die wir uns – kindgerecht – in der Grundschule angeeignet und danach nie wieder infrage gestellt haben)
2.) sogar verbessertes Textverständnis, insofern sich die Bedeutung meist nicht aus Einzelwörtern ergibt, sondern aus dem Zusammenhang mehrerer Wörter.
Eine „bereits erhöhte“ Lesegeschwindigkeit des durchschnittlichen Lesers liegt Dr. Ritter zufolge bei 200-240 Wörtern pro Minute (bei einem Verständnis von lediglich 50-70 %); diese Werte decken sich ungefähr mit unseren eigenen Erfahrungen (in Deutschland 25.000 Speed Reading-Teilnehmer in unseren Kursen und mehrere Tausend Speed Reading-Lesetest-Absolventen auf unserer Website seit 2001). Gleichzeitig kann davon ausgegangen werden, dass reines Wort-für-Wort-Lesen ungefähr einem Lesetempo von 200 Wörtern pro Minute (WpM) entspricht.
Geringer Aufwand – großer Effekt
Falls nun nicht mehr jedes Wort einzeln gelesen wird, sondern (nur) zwei Wörter gleichzeitig, ergäbe sich – ceteris paribus – bereits eine Verdopplung der Lesegeschwindigkeit. Nehmen wir an, dass ein Rechtsanwalt die sehr schwierigen und gründliches Verständnis erfordernden Textteile weiterhin Wort für Wort lesen muss (bzw. lesen zu müssen meint). Falls aber nur die Hälfte des Textes mithilfe der Chunking-Technik doppelt so schnell und gleichzeitig immer noch vollständig – wie oben ausgeführt also eigentlich mit besserem Verständnis – gelesen wird, ergibt sich bereits eine Effizienz-Steigerung von 25%.
Bezogen auf das von Dr. Ritter im Text genannte Beispiel: 50 Seiten Unterlagen, die etwa wie ein NJW-Editorial bedruckt sind (ca. 400 Wörter) entsprechen 20.000 Wörtern, also 100 Minuten Leseaufwand bei 200 WpM Lesetempo. Wenn 10.000 Wörter mit 400 WpM gelesen werden, dauert dies 25 Minuten, bei den restlichen 10.000 Wörtern mit 200 WpM weitere 50 Minuten, woraus sich ein Gesamtaufwand von 75 Minuten ergibt, also eine um 25 Prozent verringerte Lesezeit dank Speed Reading.
Bei welcher anderen Alltagstätigkeit könnte ein so hoher Effizienz-Gewinn in so kurzer Zeit erzielt werden?
Speed Reading als Voraussetzung für gutes Lesen juristischer Texte
Die Berechnung ist noch recht konservativ gehalten, weil hier nach wie vor vorausgesetzt ist, dass ein erheblicher Teil des Textes zum bestmöglichen Verständnis Wort für Wort gelesen werden müsse. Dass ein überschaubares Bündeln von Wörtern dem Textverständnis aber sogar zuträglich ist, wurde bereits erwähnt (gemeint ist nicht, ganze Absätze oder Seiten auf einmal zu überblicken, sondern lediglich ein paar Wörter – im genannten Beispiel sogar nur zwei!). Der Zusammenhang von angemessener Steigerung des Lesetempos und gutem Textverständnis erhellt auch aus folgenden Überlegungen:
1.) Wie häufig passiert es selbst einem lese-erfahrenen Rechtsanwalt, dass die Gedanken beim (normalen, d.h. eher langsamen) Lesen abschweifen? Dies kann in den meisten Fällen als Signal gewertet werden, dass das Gehirn (bei 200-250 WpM Normallesetempo) zu wenig „Input“ erhält, da nämlich 800 bis WpM dem eigentlichen Potenzial entsprechen. Zu viel gedankliche Kapazität bleibt für andere Themen oder Umgebungseinflüsse (Geräusche etc.) frei. Es ist wie beim Autofahren bei niedrigem Tempolimit auf langen Strecken: Wir neigen dann viel eher dazu, müde und unaufmerksam zu fahren als bei einem höheren Tempo, das uns stärker fordert (keine Aufforderung zum Rasen! ;-)). Probieren Sie es einfach mal aus: Wenn Ihre Gedanken abschweifen, lesen Sie etwas schneller – Sie werden merken, dass Sie viel eher bei der Sache bleiben. Mit Speed Reading können Juristen gleichzeitig Textverständnis und Motivation steigern.
2.) In der Tat kommt es bei vielen Jura-Texten auf genaue Detailkenntnis an. Es gibt jedoch Lesesituationen, in denen ein allzu perfektionistisches „Festkleben“ an Einzelfakten den Blick aufs „große Ganze“, auf übergeordnete Zusammenhänge, unterschwellige Botschaften und Meinungen, etc. gerade verstellt (man sieht „den Wald vor Bäumen nicht mehr“). Solchen Lesezielen würde ein – mit gezielten Speed Reading-Techniken untermauertes – überblickendes, überfliegendes oder fokussierendes Lesen entsprechen und gerade nicht das Wort-für-Wort-Lesen.
3.) Meiner langjährigen Erfahrung nach sind die meisten Menschen – nicht nur Anwälte/Juristen – in ihren jeweiligen Lesegewohnheiten relativ „festgefahren“ und reflektieren diese zu wenig. Je nach Charakter kann dies bedeuten, dass man, wenn man liest, entweder von vorne herein eine sehr gründliche oder eher überfliegende Haltung einnimmt. In beiden Fällen wird die jeweils andere Lesehaltung, die situationsbedingt die viel angemessenere sein kann, zu wenig genutzt. Für Juristen bedeutet Speed Reading, wie wir es verstehen, daher gerade einen bewussteren und flexibleren – den fest verankerten Routinen durchaus zuwiderlaufenden – Einsatz des jeweiligen „Handwerkszeugs“.
4.) Dr. Ritter schreibt gegen Ende seines Aufsatzes, dass ein (durch zu schnelles Lesen erforderlich gewordenes) wiederholendes Lesen als teure Zeitverschwendung zu Ungunsten des Mandanten zu betrachten sei. Wir gehen umgekehrt davon aus, dass gerade schwierige juristische Texte eine mehrstufige Herangehensweise meist unabdingbar machen: Man beginne beispielsweise mit einer Vorausschau, um sich einen Überblick über den Sachverhalt zu verschaffen, lese den Text dann relativ zügig (am besten kapitel- oder absatzweise), um die Hauptgedanken zu erfassen und steige erst dann in das gründliche Lesen der Textdetails ein. Die Erfahrung zeigt, dass meist ohnehin mehrfach gelesen wird – oft aber „ungewollt“, als Folge des Abschweifens der Gedanken zu völlig anderen Themen, wenn zu langsam gelesen wird. Wenn man sich hingegen von dem perfektionistischen Anspruch verabschiedet, dass gleich beim ersten Mal ein 100%iges Textverständnis erzielt werden müsse, bedeutet dies vor allem eine psychologische Entlastung, eine Steigerung der Motivation – und im Endeffekt vermutlich immer noch eine deutliche Steigerung des Lesetempos. Denn auch beim mehrfachen Lesen müssen nicht alle Textteile gleichermaßen doppelt gelesen werden. Vor allem wird man überrascht sein, wie viel man – mit der richtigen Technik, z.B. „Chunking“ – trotz (oder wegen?) höheren Lesetempos gleich beim ersten Mal verstanden hat.
5.) Aus Dr. Ritters Überlegungen ergibt sich, dass der Leseaufwand weit über das vom Mandanten eingereichte Material hinausgeht und somit leicht „ausufern“ kann (s.o.). Daraus folgt zum Einen die Notwendigkeit einer effizienten Recherche, damit die Textfülle selektiert, hierarchisiert und gewichtet werden kann – dafür sind Speed Reading-Techniken geradezu unabdingbar. Vor allem wird aber klar, dass ein perfektionistischer Anspruch, wonach (im Extremfall) jeder einzelne irgendwie relevante Text zu 100% verstanden werden müsse, angesichts der begrenzten Zeit dazu führen muss, dass zahlreiche andere (und vielleicht viel relevantere?) Texte gar nicht mehr gelesen werden und wichtige Informationen somit leicht übersehen werden können. Speed Reading für Juristen heißt daher – auch, aber nicht nur! – ein wenig „Mut zur Lücke“…
Insofern möchte ich Dr. Ritters kategorischer Aussage „Juristisches Lesen ist langsames Lesen“ in dieser pauschalen Form widersprechen.
Kein Zwang zum Schnelllesen!
Selbstverständlich ist Lesen, genau wie Dr. Ritter schreibt, etwas höchst Individuelles und von Fall zu Fall ganz Verschiedenes, so dass keinesfalls äußere Normen hinsichtlich der Lesegeschwindigkeit an den Anwalt herangetragen werden können. Sicher nützt es jedoch gleichermaßen dem Mandanten (der auf eine effiziente Nutzung der von ihm bezahlten anwaltlichen Arbeitszeit bedacht ist) wie auch dem (von der Informationsflut „erschlagenen“ und zeitlich überlasteten) Rechtsanwalt, wenn dieser sein gewohntes Lesen durch die Variierung seiner Lesegeschwindigkeiten und -gewohnheiten im Rahmen von Speed Reading für Jura ergänzt. Speed Reading entlastet somit alle Beteiligten.
Die Möglichkeit einer „valide[n] Quantifizierung der Leseleistung“, die von Dr. Ritter in Zweifel gezogen wird, ist in der Tat ein schwieriges Feld. Dieselben Texte werden – je nach Leseerfahrung, Lebensalter, Ausbildung oder sogar Tageszeit – sehr unterschiedlich gelesen. Gleichwohl konnten wir im Rahmen unseres Trainings innerhalb von fünfzig Jahren (in Deutschland seit 2001) umfassende und aussagekräftige Erfahrungen in diesem Bereich sammeln. Auch Stiftung Warentest hat im März d.J. unterschiedliche Speed Reading Kurse untersucht und dabei – nach ihren eigenen, sehr strengen Maßstäben ermittelt, dass bei Improved Reading die Lesegeschwindigkeit bei fast gleichem Verständnis auch mehrere Wochen nach dem Kurs noch um über 40% gesteigert werden konnte (siehe speedreading.berlin/stiftung-warentest).
Wer einige Speed Reading-Tipps – für Jurist/innen und darüber hinaus – gleich umsetzen will, kann sich auf dieser Seite umschauen.